In einem sog. ‚Gantplan‘ wird der Wiederaufbau der durch die im Vorjahr durch das Hochwasser zerstörten Wuhren am Vazer Rheinufer geregelt. Die Fertigstellung der Arbeiten war bis 12.03.1896, also schon nach relativ kurzer Zeit, vorgesehen.
In einem sog. ‚Gantplan‘ wird der Wiederaufbau der durch die im Vorjahr durch das Hochwasser zerstörten Wuhren am Vazer Rheinufer geregelt. Die Fertigstellung der Arbeiten war bis 12.03.1896, also schon nach relativ kurzer Zeit, vorgesehen.