In einer Schenkungsurkunde, in der Johann Krättli sein Bergut Jeli (‹Jili›) seinen Neffen ohne Gegenleistung überlässt, müssen sich die Neffen jedoch verpflichten, beim Ableben des Schenkenden 375 Fr. Messenstiftung und 500 Fr. an den kath. Pfarrer zu spenden.