In einer sog. ‚Rheinwuhrübereinkunft‘ (Rheinkorrektur) werden die Regelungen zur Eindämmung des Rheins zwischen den Gemeinden der V Dörfer neu gefasst. Alle bisherigen Regelungen werden aufgehoben. Dadurch sollen die dreihundertjährigen Wuhrstreitigkeiten mit den Nachbargemeinden endlich beendet werden..