Der Vorstand der Kirchgemeinde beschliesst eine Regelung zur Versorgung des Pfarrhauses mit Holz. Darin wird eine verpflichtende Lieferung ab dem 10. Lebensjahr festgelegt.
Der Vorstand der Kirchgemeinde beschliesst eine Regelung zur Versorgung des Pfarrhauses mit Holz. Darin wird eine verpflichtende Lieferung ab dem 10. Lebensjahr festgelegt.