Entscheid der 3 Bundeshäupter wegen Gerichtskompetenzen in Sachen Wuhrstreitigkeiten zwischen Zizers, Trimmis und Untervaz. Die Untervazer fühlten sich benachteiligt, wenn Wuhrangelegenheiten vor das Gericht des Kreises der Vier Dörfer kamen, weil in diesem Gericht die Gemeinden der anderen Rheinseite meistens gemeinsame Sache machten und die Untervazer in die Minderheit versetzten. So zogen die Untervazer die Wuhrangelegenheiten meistens an den Gotteshausbund oder an die Drei Bünde.