Ein sog. Gantplan regelt eine öffentliche Versteigerung von Pfrundgütern der Kirchgemeinde (am Wingertli, auf Herti, und am Paltschin (Baltschin)) zur Verpachtung.
Ein sog. Gantplan regelt eine öffentliche Versteigerung von Pfrundgütern der Kirchgemeinde (am Wingertli, auf Herti, und am Paltschin (Baltschin)) zur Verpachtung.